Jeder, der sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, sieht sich mit der Zusammenstellung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen konfrontiert. Er muss ein Anschreiben formulieren, in dem er möglichst seine Vorzüge bezüglich der angebotenen Arbeit zum Ausdruck bringt. Er muss einen Lebenslauf verfassen, der zwar lückenlos ist, aber auch nicht negativ erscheint.
Qualifikationen, Zertifikate, Meisterbriefe und vieles andere müssen berücksichtigt werden. Nur das Deckblatt Bewerbung kommt dabei oft zu kurz. Schließlich beinhaltet es nur die Anschrift und ein Foto – was ist an diesem Deckblatt schon wichtig.
Beginnen diese Unterlagen mit dem Deckblatt Bewerbung?
Trotz aller Belehrungen auf diversen Internetseiten und so mancher Bewerbungstrainer steht eines fest – es gibt keine standardisierte Bewerbung. Jeder Bewerber ist in der Gestaltung seiner Unterlagen (fast) völlig freigestellt. Lediglich gesetzliche Vorgaben wie z. B. die Vollständigkeit des Lebenslaufes, Nationalität, Geburtsdatum etc. müssen eingehalten werden.
Es gibt jedoch einen roten Faden, der sich durch das System der Bewerbungsunterlagen durchzieht. Ein Personalleiter, der für eine ausgeschriebene Stelle fünfzig Bewerbungen erhalten hat, wird wenig begeistert sein, wenn jede Bewerbungsmappe anders zusammengestellt ist.
Deshalb gilt auch bezüglich des Deckblattes – es folgt als erste Seite in der Mappe nach dem lose beigelegten Anschreiben. Das Anschreiben gehört nicht in die Bewerbungsmappe.
Steht auf dem Deckblatt „Bewerbung“?
Sicherlich sollte bereits durch dieses Deckblatt deutlich werden, dass sich mit dieser Mappe jemand bewirbt. Ob auf diesem Deckblatt Bewerbung oder Bewerbungsunterlagen steht, ist eine Frage der freien Gestaltung. Es sollte diese Überschrift tragen und alle Personalien wie Name, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse etc. enthalten.
Überlegenswert ist auch, das Bewerbungsfoto auf dem Deckblatt zu platzieren. Oft wird dieses Foto auf dem Lebenslauf favorisiert, aber mit Foto wirkt das Deckblatt vollkommener.
Der äußere Eindruck beim Deckblatt Bewerbung
Beim roten Faden der Bewerbungsunterlagen muss auch dem Deckblatt große Sorgfalt gewidmet werden. Wie alle anderen Seiten sollte es aus gutem Kopierpapier bestehen und der Ausdruck darf keinesfalls auf einem klapprigen Drucker erfolgen. Das Deckblatt ist die erste Seite, die der Personalleiter etc. betrachtet. An dieser Seite bildet er sich bereits seine Meinung über den Bewerber.
Raucher haben ein großes Problem. Wenn bereits das Deckblatt nach kaltem Zigarettenrauch riecht und das Papier vielleicht sogar etwas gelblich erscheint, kann dies fast schon die Ablehnung bedeuten. Jeder nichtrauchende Personalleiter entwickelt unbewusst eine Antipathie gegen den Bewerber. Zwar darf er per Gesetz einen Raucher nicht diskriminieren, aber er wird ihm diesen Grund der Ablehnung auch nicht sagen. Vielmehr kommt die Ablehnung „es tut uns leid …, aber wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden“.
Fazit: Das Deckblatt ist in seiner Ansicht eher nur eine Einleitung, auf die manche Bewerber leider sogar verzichten. Als Deckblatt Bewerbung ist es die erste und weichenstellende Seite einer jeden Bewerbung.